Die Kosten

 

 

 

 

                                     Viele haben hier falsche Vorstellungen.

 

Denn Anwaltshonorare sollten sich im geregelten Rahmen halten. Anwälte haben sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) zu richten.

 

Bei Gerichtsverfahren bestimmt der Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert im Regelfall die Kosten. Für außergerichtliche Leistungen bemißt sich die Vergütung nach der Bedeutung der Angelegenheit, aufgewendeter Arbeitszeit, Schwierigkeitsgrad und anderen Faktoren.

 

Es wird also immer differenziert abgerechnet. Niemand zahlt bei uns mehr, als angemessen ist.

 

Im Einzelfall kann auch eine besondere Vereinbarung, beispielsweise eine Stundensatzvereinbarung getroffen werden, die die Kosten noch transparenter gestaltet.

 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich über die Kosten oft überhaupt keine Gedanken zu machen. Ich kläre für Sie die Frage des Versicherungsschutzes ab. Ich schildere Ihrer Versicherung Ihr rechtliches Anliegen, hole für Sie die Deckungszusage ein und rechne meist unmittelbar gegenüber Ihrer Versicherung ab. So bleibt Ihnen der lästige Schriftverkehr erspart.

 

Sollten Sie noch Fragen zu den Kosten haben, so fragen Sie mich doch einfach danach.